Ein anonymer User hat sich laut eigenen Aussagen im Winter bei der Polizei um einen Ausbildungsplatz beworben. Zwei Wochen später kam jedoch eine Absage. Wie er im Bürgerforum Vorarlberg schreibt gab die Exekutive seinen Heuschnupfen als Begründung an: "Finde das eine totale Frechheit, denn auch in der Ausschreibung ist von dem keine Rede. Dadurch mache ich mir große Sorgen um unsere Sicherheit, wenn Polizisten neuerdings keinen Heuschnupfen haben dürfen."
Medizinisches Gutachten entscheidet
Für Polizeisprecherin Susanne Dilp ein Grund, der schon lange bei der Auswertung der Bewerbungen einfließt: "Grundsätzlich sind Allergien im Dienst ein schwieriges Thema. Hier wird nämlich individuell entschieden und das medizinische Gutachten sehr genau unter die Lupe genommen. Die Schwere der Allergie entscheidet, ob der Bewerber abgewiesen oder zugelassen wird."
Körperliche Leistungsfähigkeit benötigt
Heuschnupfen ist gerade im Außendienst bei polizeilichen Tätigkeiten behindernd. Bei heftigen Reaktionen könnten die Beamten zur Pollenzeit nur eingeschränkt arbeiten. In den offiziellen Voraussetzungen heißt es: "Körperliche Fitness ist eine Grundvoraussetzung für die Exekutivdiensttauglichkeit. Wenn ein Exekutivbeamter seinen gefahr- und verantwortungsvollen Beruf erfolgreich und professionell ausüben will und in der Lage sein soll, andere und sich selbst zu schützen sowie Gefahren zu begegnen, benötigt er dazu eine bestimmte körperliche Leistungsfähigkeit."
Pauschale Antwort nicht möglich
Sollte sich der Bewerber aber in Behandlung begeben und den Heuschnupfen in den Griff bekommen, steht einer Teilnahme am Auswahlverfahren nur noch der Arzt im Wege, meint Dilp: "Ein weiteres medizinisches Gutachten würde dann entscheiden. Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht."