Feldkirch – Ein 32-jähriger Arbeiter musste sich am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann hatte beim Einparken in Feldkirch in der Liechtensteiner Straße eine 80 Zentimeter hohe Mauer durchbrochen und war fünf Meter weiter unten auf einer Terrasse gelandet. Der Pkw blieb auf dem Dach liegen, der Beifahrer erlitt einen Schienbeinbruch.
Grob fahrlässig
Richter Peter Mück sprach den Mann schuldig, weil er trotz des Wissens um seine defekte Bremsanlage den Wagen benutzte. Dass er zuvor Drogen genommen hatte, stritt der Arbeiter ab. Da es keine Beweise für das Gegenteil gab, konnte ihm Drogenmissbrauch nicht nachgewiesen werden. Dass er beeinträchtigt war, steht jedoch fest. Diverse Substanzen wurden im Blut nachgewiesen und diese wären für ihn auch „spürbar” gewesen, so das toxikologische Gutachten. Der Mann hätte auf Grund seiner Beeinträchtigung also nicht mehr in das Fahrzeug steigen dürfen.
Somit gab es vier Monate Haft auf Bewährung plus 3.600 Euro Geldstrafe. Den Gebäudeschaden von über 11.000 Euro muss der Mann ebenfalls bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.