Feldkirch, Bludenz – Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Verfahren gegen Vorarlberger Ärzte zwei Jahre nach einem schweren Freizeitunfall eines damals 15-Jährigen eingestellt, dem in der Folge wegen Komplikationen der linke Unterschenkel amputiert werden musste. Das berichteten am Donnerstag die “Vorarlberger Nachrichten”. Eine Amputation hätte laut einem Gutachten auch durch einen “gefäßrekonstruktiven Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht abgewendet werden können”, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.
Behandelnder Arzt erstattete Selbstanzeige
Der 15-Jährige aus Ludesch wurde nach einem Freizeitunfall im Montafon am 6. April 2011 am LKH Bludenz operiert. Weil es in den Folgetagen zu schwerwiegenden Durchblutungsstörungen kam, wurde der Bursch am 13. April ins LKH Feldkirch überstellt. Da der Erfolg der ärztlichen Bemühungen ausblieb, musste dem 15-Jährigen Ende April der Unterschenkel amputiert werden. Einer der behandelnden Ärzte erstattete Selbstanzeige. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf.
Unterschenkel nicht mehr zu retten
Bei der Einstellung des Verfahrens stütze man sich auf ein gefäßchirurgisches Gutachten, das ergänzend zur gerichtsmedizinischen Expertise eingeholt wurde, so die Ermittlungsbehörde. Demnach wäre auch bei einer korrekten und sofortigen Behandlung höchstwahrscheinlich eine Amputation nötig geworden. Auch ein mögliches Organisationsverschulden der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) habe nicht vorgelegen, hieß es. Bei der KHBG zeigte man sich laut dem Bericht erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.
Mehrere Behandlungsfehler
Zivilrechtlich fand der Fall bereits 2012 ein Ende. Nach einem Gutachten, das von der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) und deren Versicherung in Auftrag gegeben wurde, wurden bei der Behandlung des Burschen gleich mehrere Fehler gemacht. Im Anschluss wurde die Haftung dem Grunde nach anerkannt. Der heute 17-Jährige kann damit Ansprüche für die weiteren Folgen der Behandlungsfehler geltend machen. (APA, red.)