Mit eingeschränkter Schulsprengelfreistellung rückt die freie Schulwahl ein Stück näher.
Feldkirch. (VN-vic) Nicht nur für die Sechsjährigen beginnt mit Schuleintritt der „Ernst des Lebens” – auch auf manche Eltern kommen mit der Einschulung ihres Kindes oft große, teils organisatorische Hürden zu, die es zu bewältigen gilt. Zum Beispiel dann, wenn die Schule in großer Entfernung zum Arbeitsplatz liegt. Oder wenn man den Besuch einer Ganztagsklasse mit verschränkten Unterrichts- und Betreuungszeiten eigentlich einem Nachmittagshort vorziehen würde.
Teilweise sprengelfrei
Der Besuch einer sogenannten sprengelfremden Schule – einer Schule außerhalb des Einzugsgebietes, in dem sich die dem Wohnort zugeteilte Regelschule befindet – war bisher, wenn überhaupt, nur unter strengen bürokratischen Auflagen möglich. Die Eltern mussten
bei der zuständigen Behörde einen begründeten Antrag auf Schulsprengelwechsel stellen. Ob die Aufnahme in der gewünschten Schule genehmigt werden konnte, erfuhren die Eltern frühestens nach der Schuleinschreibung im Frühjahr, wenn die genauen Schülerzahlen der jeweiligen Schulen festgestanden sind.
Mit einer Änderung des Sprengelgesetzes, die Ende Jänner vom Landtag beschlossen wurde, gehört dieses Prozedere – zumindest in zwei Fällen – der Vergangenheit an. Ab sofort sind Kinder beim Besuch einer Ganztagsschule oder –klasse sowie bei Aufnahme in eine Schule, in deren Sprengel ein Elternteil seinen dauernden Arbeitsplatz hat, schulsprengelfrei gestellt.
Die Entscheidung über die tatsächliche Aufnahme an der Wunschschule liegt letztendlich bei Schulleitung und Schulerhalter gemeinsam und ist vor allem von den vorhandenen freien Plätzen abhängig.
Ganztagsklasse zugänglich
Die Gesetzesänderung erleichtert künftig auch die Einrichtung von Ganztagsklassen, die sowohl vom Land als auch von der Stadt Feldkirch forciert werden. Denn bisher kamen ganztägig geführte Klassen zum Teil deshalb nicht zustande, weil zu wenige Kinder des Sprengels für diese neue Unterrichtsform angemeldet wurden.
So gibt es innerhalb der sieben Feldkircher Schulsprengel nur eine einzige Volksschule mit Ganztagsklassen – die VS Oberau. Direktorin Christa Lissy-Rauch begrüßt das neue Gesetz, weil es aktuell nicht in jedem Sprengel die Möglichkeit für den Besuch einer Ganztagsklasse gibt: „Für mich ist es selbstverständlich, dass ich die Klassen bis zu einer bestimmten Größe auffülle, solange Plätze frei sind. Klar ist, dass keine Kinder des eigenen Sprengels abgewiesen werden.”
Hinsichtlich des Anmeldeverfahrens für sprengelfremde Schulen gibt es derzeit verschiedene Überlegungen, die allerdings noch mit den einzelnen Schulen abgeklärt werden müssen, erklärt der für Schulen zuständige Abteilungsleiter der Stadt Feldkirch, Peter Xander auf Anfrage.